Aufnahme in den Orden Die Aufnahme in den Internationalen St. Hubertus-Orden ist auf männliche, natürliche Personen beschränkt. Sie kann erfolgen, wenn der Kandidat sich selbst beworben hat, die Ordensziele und Ordensregeln anerkennt und der Interessent dem zuständigen Kapitel durch einen Paten (Ordensmitglied in einem Rechtsrang) zur Beschlussfassung empfohlen wird. Die Eingliederung in den Orden erfolgt nach Ablegung eines feierlichen Versprechens vorerst als Junker. Erst nach Ablegen des Ordenseides findet die endgültige Aufnahme durch den Großmeister mit dem feierlichen Ritterschlag statt, wodurch der neue Ritter lebenslänglich mit der Ritterschaft und den Zielen des Ordens verbunden wird. Rangabstufungen im Orden: Gefolgschaftsränge: Junker Rechtsränge: Ritter, Offizier, Komtur, Grossoffizier, Grosskreuz Ehrenränge: Ehrenritter, Ehrenoffizier, Ehrenkomtur, Ehrengrossoffizier Für besondere Verdienste um den Orden oder für dessen Ziele kann der Großmeister bzw. der Schirmherr das Ehrenzeichen "pro meritis" an Ordensmitglieder und an Außenstehende verleihen. Vorstellung und Einführung von Interessenten: Wenn ein Ordensbruder einen Interessenten für die Aufnahme in den Internationalen St.-Hubertus-Orden als geeignet erachtet, so ist als erstes in einer Konventikelsitzung den Ordensbrüdern über den Interesssenten möglichst objektiv und umfassend zu berichten, so dass alle Ordensbrüder einen ersten Eindruck erhalten und auch gleich Fragen bzw. mögliche Einwände darlegen können. Auf daraufhin ergehenden zustimmenden Beschluss kann der Interessent künftig als Suchender zu Veranstaltungen des Ordens eingeladen werden. Erst nach Vorliegen eines zustimmenden Beschlusses seitens des Konventikels darf ein direkter Kontakt zum Suchenden im Hinblick auf eine allfällige Aufnahme hergestellt werden. Begleitet wird der Suchende von jenem Ordensbruder, der ihn vorgeschlagen hat und hat dieser den Suchenden in allen Dingen des Ordens zu unterrichten und auch sein erster Pate zu sein. Vorprüfung und Ballotage im Konventikel: Entscheidet sich der Suchende nach zumindest einjährigem Kennenlernen und aktiver Mitarbeit zur Bewerbung um Aufnahme als Junker (Probejahr oder länger) so erfolgt die Ballotage des Konventikels nach schriftlichem Antrag an das Nationale Kapitel zur Aufnahme als Junker in den Orden. Der Ballotage hat eine gewissenhafte Vorprüfung des Wissensstandes des Suchenden über Regularien, Konstitution, Anerkennung der Ordensziele sowie der persönlichen Eignung voranzugehen, die durch Würdenträger des Koventikels und den Paten zu erfolgen.
Aufnahme in den Orden als Rechtsritter: Entscheidet sich der Junker nach zumindest einjähriger Bewährung zur Bewerbung um Aufnahme als Ritter (Probejahr oder länger), so erfolgt die Ballotage des Konventikels nach schriftlichem Antrag an das Nationale Kapitel zur Aufnahme als Ritter in den Orden und die Ballotage des Nationalen Kapitels. Jeder Würdenträger im Nationalen Kapitel sollte sich über zumindest ein Jahr ein Bild vom Junker machen können, da die Entscheidung bei der Ballotage bewusst und wissentlich erfolgen soll. Der Ballotage des Nationalen Kapitels hat eine gewissenhafte Vorprüfung des Wissensstandes über Regularien, Konstitution, Anerkennung der Ordensziele sowie der persönlichen Eignung voranzugehen, die durch Würdenträger des Konventikels, die beiden Paten und einen Würdenträger des Nationalen Kapitels zu erfolgen hat. Der Ballotage des Nationalen Kapitels hat überdies ein Bericht des Priors des zuständigen Konventikels im Nationalen Kapitel über den aufzunehmenden Ritter, dessen Bewährung und erfolgte Vorprüfung voranzugehen. Inhalt der Vorstellung, Beratung und Ballotage sind unbedingt geheim zu halten. |