Graf von Sporck 2/3

Teil 2 von 3

Doch kaum war es Sporck gelungen, seinen jagdlichen Ruf zu festigen, legte ihm der Zufall eine neue Schlinge. Einige Tage nach der Brandeiser Hofjagd war er beim Prinzen Emanuel von Savoyen in Škvorec und Koloděje zu Gast. Auf der Heimfahrt nach Lissa trat bei Čelákovice ein mächtiger Hirsch aus dem Walde und lief schnurstracks auf den Wagen zu. Der Graf streckte ihn mit drei oder vier Schüssen nieder und nahm die unerwartete Beute mit. Der Frevel, aus dem der Täter gar kein Geheimnis machte, wurde bald ruchbar und Sporck zur Verantwortung gezogen. In der ihm eigenen spöttischen Schreibart entschuldigte er sich beim Oberstjägermeister damit, das "Hirschl" habe sich ihm zum Schusse präsentiert, "damit es vielleicht den in meinen Wäldern wegen der unablässigen Absprengung befindlichen Mangel durch eine geringe Lust ersetzen möchte" (1721).

Mit Kontrakt vom 25. Juni 1722 verkaufte Franz Anton die Herrschaft Lissa an den Grafen Franz Josef Czernin um 450.000 Gulden. Czernin und dessen Gemahlin, die eine ausgezeichnete und leidenschaftliche Reiterin war, lockte der ideale Jagd- und Reitboden der Lissaer Wälder und Auen. Zum Verkauf hatten den Grafen die Aussicht auf flüssige Mittel für die Ausgestaltung des Kukusbades und die schlechten Einkünfte aus der Wirtschaft von Lissa bewogen. Nach außen suchte er jedoch den Schein zu erwecken, als wenn ihn nur Freundschaft bewogen hätte, den Besitz abzutreten.
Franz Anton Graf von Sporck

Abb.: Franz Anton Graf von Sporck (1735)

Beim Verkauf von Lissa hatte sich Sporck allerdings die lebenslängliche Nutzung des Jagdhauses Bonrepos und der Hohen Jagd vorbehalten. Der Fiskus sah die Situation anders und betrachtete das Recht der Hohen Jagd auf Lissa als jus reale, welches dem derzeitigen Besitzer zustehe. Graf Czernin als Käufer hatte dafür allerdings kein besonderes Interesse, da seine Passion weniger auf Hochwild, als auf die Parforcejagd auf Damwild und Hasen gerichtet war.

Im Herbst 1724 erstattete der Oberforstmeister von Brandeis, Ottenfeld, in zwei Berichten an den Oberstjägermeister Graf Clary die Anzeige gegen Sporck, dass dieser seinen Hund frei im Forst herumlaufen und Jäger und Büchsenspanner Schweine und anderes Wild erlegen lasse. Der Graf erhob Einspruch gegen die Verdächtigungen und wiederholte sein Anerbieten, gegen Rückgabe der 60.000 Gulden auf die Jagd zu verzichten. Später verzichtete er sogar auf die Herausgabe des Geldes und wollte sich mit dem Orden vom Goldenen Vlies, das sein höchster Ehrgeiz war, zufrieden geben (1726).

Jagdfrevel, die ihm auf kaiserlichem Boden billig schienen, ließ er auf eigenem keineswegs als recht gelten. Ritter Johann Cornelius von Cönens, Ihrer Majestät der römischen Kaiserin über die Leibgedingstädte Hofrichter, hatte auf der Herrschaft Lissa vier Hasen gehetzt. Als Buße verlangte der Graf die Entrichtung der in der Landesordnung vorgesehenen Strafe von 100 Schock böhmische Groschen für das einzelne Stück.

Sporck war mit seiner Auffassung, dass seine Jagdgerechtigkeit ein ihm lebenslänglich zustehendes jus personale, welches unabhängig vom Besitze der Herrschaft Lissa sei, nicht durchgedrungen. Er gab sich keineswegs zufrieden, sondern verlangte in einem Memorial wiederum die Rückgabe der 60.000 Gulden. (1726)

Sporck, der wenig Hoffnung hatte, das Geld von der Hofkammer oder ihre Einwilligung zu erlangen, den Betrag von den Kontributionen seiner Untertanen abzurechnen, suchte einen ehrenvollen Rückzug aus dem Streit mit dem Fiskus. Er bot an, die Hälfte der Forderung zum Bau des Prager Invalidenhauses zu stiften. (1732)

Graf Czernin starb 1733. Das von ihm hinterlassene Allodvermögen reichte nicht zur Deckung der Schulden. Die verwitwete Gräfin Isabella Czernin bat den Freund ihres Gatten, die Herrschaft zurückzukaufen. Sporcks Gebot für das zum Preis von 450.000 Gulden gekaufte Lissa lautete auf 320.000 Gulden. Der Kaufkontrakt trägt das Datum vom 30. März 1734.

Das erste, was Sporck nach dem Rückkauf in Angriff nahm, war die Instandsetzung der Einzäunung des Forciergartens im Lissaer Wald. Dabei wurden mehrere Fallen aufgestellt, nach der Anzeige des Brandeiser Oberforstmeisters für Schwarzwild, nach der Rechtfertigung des Grafen nur für Rehe zu Parforcejagden. Gleichzeitig beanspruchte er nunmehr die Rückgabe des während des Czerninschen Besitzes ruhenden Jagdrechts auf Hochwild und ersuchte um einen diesbezüglichen Erlass an das Brandeiser Forstamt.

Die Rechtslage zur Durchführung Sporckscher Hochwildjagden auf Lissa vereinfachte sich durch den Wiederkauf, womit der von der Hofkammer geforderte Besitz der Herrschaft als wesentliche Voraussetzung zur Ausübung des Realrechtes gegeben war.

Sporck wurde vom königlichen Fiskalamt wegen der von ihm begangenen Jagdfrevel auf Lissa in den Jahren Czerninschen Besitzes beim Größeren Landrecht verklagt. Die Prozessakten "in pto der violirten kay. Brandeyser Wildtpahn" wurden vor der Urteilsfällung von der Hofkanzlei angefordert. In den späteren Prozessen "in pto gefälten Wildes" und "in Vernichtung der könig. Jagdlustbarkeiten" wurden die Akten gleichfalls von Wien abverlangt.

Das Fiskalamt konnte trotz aller möglichen Nachforschungen bei der Landtafel nicht in Erfahrung bringen, wann diese Akten verschickt wurden. Sie gingen bei der Hofkanzlei nie ein. Das Verschwinden der Akten, das sehr im Interesse Sporcks lag, wurde nie aufgeklärt.

Die Anklagen verdichten sich. Es lief die Beschwerde bei Oberstjägermeister Clary ein, dass der Herr auf Lissa die in der Einzäunung des Forciergartens an der Elbe aufgestellten Fallen nicht beseitige, dass er im Sojovicer Revier spazieren fahre, wodurch das Wild beunruhigt werde, und dass er durch an gespannten Schnüren gereihte Lederlappen den Wechsel des Wildes nach den kaiserlichen Wäldern behindere (1735).

Als Ottenfeld neuerlich Klage beim Kaiser führte, schrieb der Graf an Clary, die Angabe des Oberforstmeisters, er habe längs des Tiergartens zwölf große Fallen für Hochwild aufgestellt, während es bloß fünf große und fünf kleine Fallen für Rehwild seien, beruhe auf einer böswilligen Entstellung. Ebenso unwahr sei die Angabe, er hätte am 6. März 1736 in den Forciergarten wechselnde schwere Bachen geschossen. Er könne leicht sein Alibi erbringen, da er zu dieser Zeit wegen eines Abszesses am Fuße das Zimmer hüten musste. Auf die ihm zustehenden Zinsen aus 12 Jahren Czerninscher Jagdhoheit wolle er verzichten, aber auf die Rückgabe des Kapitals von 60.000 Gulden, die er wegen Rückstellung des Lissaer Wildbannes beanspruche, müsse er bestehen. (1736)

Alles Drängen half nichts. Die Kammer wartete ruhig den Tod des alten Herren ab und damit den unentgeltlichen Heimfall der Hohen Jagd an die Krone.

Seit 1733 litt Sporck an einem Tumor am linken Schenkel. Die Krankheit vermochte sein Interesse an Religion, Philosophie, kriegerischen und diplomatischen Ereignissen und vor allem an der Jagd nicht zu schwächen. Ab November 1735 wurde seine Korrespondenz dürftiger. Auf seinem letzten Brief vom 12. März findet sich in kleiner Handschrift der Vermerk: "Ende der Correspondenz Ihro Ex. unsers gnädigen Herrn Gr. v. Sporck, welcher d. 30. Marti 1738 Vormittag um 3 Viertel auf 9 Uhr gestorben. requiescat in pace."

Anekdote

Die Anekdote nahm sich des Andenkens Sporckscher Persönlichkeit liebevoll an und erhielt es wach in der Erinnerung des Volkes, das sich an Äußerungen seines Widerspruchs gegen Hof und Richter ergötzte.

In der bekanntesten, die noch heute als wahre Begebenheit angesehen wird, spielt er die Rolle des Wilddiebes: Peter der Große schenkte dem Kaiser sechs weiße sibirische Hirsche, der sie in Brandeis für eine Hirschhetze nach den Prager Krönungsfeierlichkeiten hegen ließ. Ein Stück dieses seltenen Wildes wechselte in das Revier von Lissa und geriet dem Grafen vor die Büchse. Er konnte der Versuchung nicht widerstehen, als erster Weidmann Europas einen weißen Hirsch zu erlegen. Sporck wurde nach der Tat zu einer Geldbuße von 5.000 Dukaten verurteilt. Zu seinem Troste wurde ihm die Hirschdecke belassen.

Auf einem der prächtigen Feste in Prag, bei denen der Kaiser den reichen Glanz des Hofes aus Anlass der Kaiserkrönung entfaltete, verursachte Franz Anton bei seinem Eintritt in den strahlenden Saal allgemeine Heiterkeit. Er trug zu dem kostbaren Galakleid, dem roten Samtrock mit reicher Goldstickerei und goldenen Knöpfen, in deren Mitte Brillanten funkelten, der silberdurchwirkten Seidenweste, dem kunstvoll mit belgischen Spitzen besetzten weißen Halstuch, Seidenstrümpfen und Schnallenschuhen, dem goldverschnürten Hut, dessen Rubinagraffe eine Straußenfeder hielt, statt der vorgeschriebenen seidenen Beinkleider eine plumpe Lederhose, wie sie für die Jagd üblich war.

Die erstaunten Fragen beantwortete er bereitwillig: Zu einem solchen Feste müsse man sich das Kostbarste anziehen. Das teuerste Kleidungsstück, das er besitze, sei diese Lederhose, für die er 5.000 Dukaten bezahlt habe.

Parforcejagd

Höfische Repräsentation stand um die Wende des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts für Macht und Ansehen des Staates und seiner Repräsentanten schlechthin. Äußere Prachtentfaltung gehörte daher zur Jagd, die Fürstenrecht und infolgedessen auch Fürstenpflicht war. Die Jagd wurde zum gesellschaftlichen Ereignis.

Am Hofe Ludwigs XIV. hatte der böhmische Kavalier Sporck die Parforcejagd kennen und schätzen gelernt. Er brachte sie mit in seine böhmische Heimat, übte sie mit großer Passion aus und wurde zum Vorbild für den Hof und die Fürsten des Landes bei der Einrichtung eigener Parforce-Jagdequipagen.
Parforcejagd

Abb.: Parforcejagd auf Damhirsche, Kupferstich mit Noten der Hubertus-Arie

Hunde

Mit der Parforcejagd kam aus Frankreich auch die Pflege der Chiens Courrants, der "Laufhunde". Graf Sporck stellte seine Meute aus lauter weißen, braun und schwarz gefleckten Chienscourrants zusammen. Mit ihrer Hilfe wurden Damhirsche, Rehe und Hasen gehetzt.

Durchschläge

Die Sporckschen Waldungen zeichneten sich durch ein System von vorbildlich angelegten Durchschlägen aus, die Hege und Jagd in den früher wildverwachsenen Gründen wesentlich erleichterten. Es sind "Regul-mäsige Aleen, die sonderlich wegen der daran stossenden kayserlichen Wildbahn, und des hin und herwechselnden Wildes zur angenehmen Lust dienen und in Wahrheit etwas recht Fürstliches vorstellen".

Jagdhorn

Bei den Parforcejagden am Hofe Ludwigs XIV. hatte der junge Graf Sporck das etwa 1650 entstandene große einwindige Dampierre-Horn als Jagdleitinstrument kennen gelernt.

In Frankreich selbst ging man von der F-Stimmung auf D-basso-Stimmung über, bei der natürlich die Zweiwindigkeit nahe lag. Es ist anzunehmen, dass diese zweiwindigen Bassinstrumente für die Bläserensemble der stehenden Jagdmusik und nicht als Signalinstrumente für die berittenen Jäger gebaut wurden.

Sporck begeisterte sich derart dafür, dass er, nach Böhmen heimgekehrt, seine Bediensteten Svida und Röllig von Lissa nach Versailles schickte, wo sie die "trompe de chasses" blasen lernten. Die beiden wurden zu ersten Lehrmeistern in dieser Kunst.

Das Parforcehorn als Jagdinstrument erfuhr seine Verbreitung in besonderem Maße von den Besitzungen Sporcks. Die österreichischen Instrumentenbauer veränderten das neue Horn ein wenig, so dass es einen weicheren, runderen Klang bekam und sich schnell über Mitteleuropa ausbreitete und an den Fürstenhöfen gepflegt wurde. Auch Kaiser Karl VI. hielt sich eine Jagdhorn-Bläsergruppe nach Sporckschem Vorbild.

Der Übergang des Jagdhornes in die Kunstmusik geschah allerdings dezentralisiert. An den Herrscherhöfen oder auch in den großen Handelsstädten, die als Kulturzentren auch Orchester unterhielten, erkannten deren Leiter die Bedeutung des Parforcehornes. Nächster Schritt war das Ausborgen der Jäger mit den Parforcehörnern, um das Instrumentarium zu erweitern und das Klangbild zu verbessern.
St. Huberti-Aria

Abb.: St. Huberti –Aria

Ohne selbst ein Instrument zu beherrschen oder ein besonderer Kenner zu sein, rühmte sich Sporck, eine glänzendes Hausorchester in seinen Diensten zu haben und eine Jagdmusik, um die ihn nur der König von Frankreich nicht zu beneiden brauchte.

Auch in der Sporckschen Kapelle wurde das Waldhorn den Streichinstrumenten zugesellt. Johann Sebastian Bach stand mit dem Grafen Sporck in Verbindung. Sicherlich geriet er auf diesem Wege an das Parforcehorn. Er griff die Neuerung auf und setzte 1716 das Horn in seine erste weltliche Kantate, die Jagdkantate. Ihre Einleitung "Was mir behagt, ist nur die muntre Jagd..." wird gesungen. Dann setzt aber auch schon das Parforcehorn mit wunderschöner Melodie im 6/8 Takt ein, wiederholt und variiert mit dem bekannten Gesang "Jagen ist die Lust der Götter...". Auch im Brandenburgischen Konzert Nr. 1, f-Dur (1721), im Gloria der Hohen Messe h-moll (1738) - Bach übersendete dem Grafen das Sanctus - und in der 4. Kantate des Weihnachtsoratoriums wirkt das Parforcehorn mit.

Jagdlied

Gottfried Benjamin Hancke stand unter den schlesischen Dichtern in der Gunst und Förderung des Grafen und im Umfang der Leistungen an erster Stelle. 1727 erschien die erste Ausgabe "Weltliche Gedichte". Hier findet man 12 Strophen eines Jägerliedes.

Dessen erste Strophe lautet:

Auf, auf! auf, auf zum Jagen!

Auf in die grüne Heid!

Es fängt schon an zu tagen.

Es ist die höchste Zeit.

Auf bei den grünen Stunden!

Mein Herz, ermuntre dich.

Die Nacht ist schon verschwunden,

Und Phöbus zeiget sich.

Dieses wohl volkstümlichste deutsche Jägerlied verdankt somit Text und Komposition Sporcks Mäzenatentum. Rasch hatte es sich in Böhmen und jenseits der Grenzen verbreitet, besonders durch den guten Ruf des Sporckschen Jägerchors, der vor Karl VI. und August dem Starken singen durfte.

Vier Jahre nach dem Tode Sporcks erwies ihm Bach eine besondere Ehrung. 1742 dichtete Picander (Christian Friedrich Henrici) eine Bauernburleske, zu der Bach die Musik schrieb. Picander-Bach verwendeten für ein Liedchen die Melodie des Jagdliedes. Bei seiner Instrumentierung brachten sie das Waldhorn zu Ehren, während die Begleitung aller übrigen Partien nur Violine, Bratsche und Bass besorgten.

Tiergärten

Auf allen Herrschaften legte Sporck ausgedehnte Fasanerien und großartige Tiergärten an. Der Lissaer Tiergarten, von festen Planken, die durch Mauerpfeiler gehalten wurden, eingezäunt, maß im Umfang 12.000 Ellen und beherbergte an tausend Stück Damwild. Wegen dieses "widerrechtlich aufgerichteten Thiergartens" hatte sich Graf Sporck vor dem größeren Landrecht zu verantworten, welches der Fiskalklage stattgab und ihn verurteilte. Das Revisionsverfahren geriet auch hier ins Stocken, weil die an die Hofkanzlei eingesandten Akten auf rätselhafte Weise verschwanden (1733).

Bad Kukus

Die große Kukuser Anlage mit Kloster, Schloss und Bad stand inmitten eines umzäunten Gebietes. Die Badegäste ergötzten sich auf ihren Promenaden an dem gehegten, zutraulichen Wild. Eine besondere Anziehungskraft verlieh der Graf dem Bade dadurch, dass er den Kurgästen Jagd und Fischerei gestattete. Auch auf seinen Gütern Konojed und Maleschau befanden sich Tiergärten.

Vogeljagd

Das Gallifest (16. Oktober) wurde in Bonrepos besonders gefeiert. An diesem Tage durfte keine andere Speise als die gefangenen Vögel genossen werden. So hielt es der Graf als "Generalissimus aller Vogelsteller" von seinem 30. Lebensjahre bis zum Tode. Er wollte davon auch nicht lassen, wenn bei seiner und der Bediententafel "auf eine Perschon nicht mehr als eine halbe Maysen kommen solte". Meist aber war der Fang ergiebig. Für den Gallitag des Jahres 1721 brachten zwölf Buben, die drei Tage Vögel stellten, 1.200 Meisen und einige hundert Nusshäher, Lerchen und Drosseln heim.

Viele tausend gefangene Vögel wurden alljährlich freigelassen, nachdem sie mit Ringen versehen wurden, worauf der gräfliche Name und die Jahreszahl gestochen war. Wenn solche Vögel erkannt wurden, kamen aus den entlegensten Ländern Nachrichten zur Bereicherung Sporckscher Kenntnis vom Vogelzug.

Viele Mitglieder des heimischen Hochadels und fremde Fürsten besuchten Bonrepos, um die viel besprochenen Vogelherde zu besichtigen.

In den letzten Jahren seines Lebens fand der Graf besonderen Gefallen an der Entenjagd.

Jagdschule

Sporck wurde in allen deutschen Landen als Altmeister des Weidwerks verehrt. Dass Karl VI. als Erzherzog zwei Jäger bei ihm ausbilden ließ, blieb stets sein Stolz. Bis in seine letzten Jahre blieb ihm der Ruf der besten Jägerschule treu, doch klagte er über mangelnden Nachwuchs tüchtigen Personals.

Gewehre

Sporck beschäftigte sich eingehend mit der Vervollkommnung der Jagdgwehre. Sein Kukuser Büchsenmacher konstruierte eine Schnellfeuerflinte mit revolverartiger Vorrichtung. Er nennt sie "eine neue Arth von gebrochenen Flinten mit 7 Ladungen sambt einem in dem Schafft verwahrten Pajonnet" (1736). An anderer Stelle spricht er von seinen "rahren Gewehr als gezogenen Einschüb- oder gebrochenen Büchsen, dreyfachen Flinten, und derley Pistohlen", welche er zum Tausch gegen sechs Koppeln niederländischer Chienscourrants anbietet. (1728)

Hubertusorden

Auf seiner zweijährigen Kavaliersreise an den Hof Ludwigs XIV. hatte Franz Anton Graf Sporck gewiss von dem 1416 gestifteten Ritterorden der Herzöge von Bar-Lothringen erfahren. 1422 beschloss die Ordensgemeinschaft, den heiligen Hubertus zu ihrem Schutzpatron zu wählen. Auch nach dem Aussterben des herzoglichen Hauses hatte der Orden Bestand, weil die französischen Herrscher als neue Landesherren die Statuten bestätigten und das Ordenszeichen weiter verliehen. Der französische Hubertusorden bestand bis zur Revolution von 1830.

Darüber hinaus ist zu vermuten, dass Sporck, vermutlich auf seiner Kavaliersreise, Kenntnis erhielt von dem am 3. November 1444 durch Herzog Gerhard II. von Jülich-Berg gestifteten "Orden des Heiligen Hubertus". Nach der Form der Kette und des ihr anhängenden Kleinods wurde er auch als "Orden vom Horn" bezeichnet.Herzogliches Wappen von 1483

Abb.: Wappen des Herzogs von Jülich-Berg. Um das Wappen rankt sich  die Kette mit Kleinod des Hubertusordens, Wappenbuch des Conrad Grünenberg um 1483

Die silbernen Glieder der Collane wurden gebildet von zwei mit der Krümme einander zugekehrten Jagdhörnern mit nach außen gerichteten Schallöffnungen. Die Hornpaare waren verbunden durch achtförmig verschlungene Hornfesseln. An der Collane hing an drei silbernen Tragebändern ein querliegendes silbernes Jagdhorn mit der Schallöffnung nach rechts und der Krümme nach unten. Auf den Tragebändern zwischen Kette und Horn war ein stilisierter Berg in Grün befestigt, darauf rechts eine kniende Gestalt in Silber vor einem goldenen Hirsch.

Seine besondere Blüte erlebte der Hubertusorden durch Herzog Wilhelm III. (1475 - 1511), Sohn und Nachfolger Herzog Gerhards II. Danach geriet der Orden bei den herzoglichen Nachfolgern in Vergessenheit. Herzog Johann Wilhelm II. (Jan Wellem) (1679 - 1716), Kurfürst von der Pfalz erneuerte 1708 den Hubertusorden mit großen Festlichkeiten und gab ihm neue prunkhafte Ordenszeichen.

Der Sporcksche Hubertusorden wurde im Jahre 1695 in Böhmen "eingeführt" und umfasste eine adelige Jagdgesellschaft von Parforcejägern. Zahlreiche Parallelen lassen vermuten, dass der Jülicher Orden dem Grafen Sporck als Vorbild für seine eigene Stiftung diente.

Die Bedeutung des Sporckschen St. Hubertus-Ordens kann man heute nur verstehen, wenn man sich die jagdlichen Verhältnisse der deutschsprachigen Länder in der Barockzeit vergegenwärtigt. Nach der eher nüchternen und wirtschaftlich orientierten Renaissance und dem vernichtenden Dreißigjährigen Krieg standen im Barock Prunk und Imponiergehabe der absolutistischen Herrscher und der Großen des Reiches im Vordergrund. Diese Entwicklung beeinflusste auch die Jagd. Jagdorden waren ein beliebtes Zeichen dieser prunkorientierten Lebensart.

1672 stiftete der Herzog von Brieg den "Orden vom Goldenen Hirschen". Auch kleinere deutsche Fürstlichkeiten stifteten jagdliche Orden, wie zum Beispiel 1679 der Fürst von Dillenburg den "Fürstlich-Nassau-Dillenburgischen Jagdorden" sowie die Fürsten von Hohenlohe den "Phönix-Jagdorden". Der Jagdorden von Mecklenburg sei als weiteres Beispiel genannt.

Auch jagdlich engagierte hohe kirchliche Würdenträger sind als Stifter bekannt, so zum Beispiel der Kurfürst Clemens-August, Erzbischof von Köln, als Stifter des "Ordens von der Gütigkeit" im Jahre 1746.

Ein weiterer recht interessanter Jagdorden dieser Epoche war der "Herzoglich Württembergische Hubertusorden", gestiftet 1702 - erneuert 1718 - von Herzog Eberhard-Ludwig von Württemberg. In Preußen stiftete Prinz Friedrich Karl von Preußen einen Hubertusorden.

Das Recht der Aufnahme in den Hubertusorden des Grafen Sporck stand dem Stifter und "Hoch- und Großmeister" selbst zu. Man konnte durch ein Mitglied vorgeschlagen werden, durfte aber auch selbst beim Großmeister um Aufnahme ersuchen. Letzteres wurde die Regel.

Voraussetzung war, dass der Bewerber dem Herrenstande angehörte. Auch ausländische Kavaliere wurden zugelassen, ebenso "Damessen". Eine weitere Bedingung war die Haltung einer Parforcejagd oder zumindest große Liebhaberei dieser Jagdart.

Die 30 Punkte der Statuten beinhalten darüber hinaus die Verehrung des heiligen Hubertus und das tägliche Gebet zu seiner Verehrung, die Bitte an den Heiligen, den Jäger vor Unfällen, namentlich vor dem Biss wütender Hunde zu bewahren, das Gebet für die verstorbenen Mitglieder "bey dem gemeinen Jahr-Tag, welches da ist der andere Tag nach dem Fest S. Huberti", die Sammlung für arme Jäger, "welche etwan ihr Stuck Brodt durch ferne Dienste aus Unvermögenheit zu verdienen nicht befugt sein" sowie die "liebe Gemeinschaft und Vertraulichkeit" der Mitglieder.

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