Regeln

    Graf von Sporck wünschte “Liebe Gemeinschaft und Vertraulichkeit”

Das Hauptfest des Ordens wurde am Tage des Heiligen, dem 3. November, mit feierlichem Hochamt begangen.

DHubertusmesse in Suhlendorf, Niedersachsenas Recht zur Aufnahme in den St.-Hubertus-Orden stand dem Stifter als "Hoch- und Großmeister" selbst zu.

Man konnte durch ein Mitglied vorgeschlagen werden, durfte aber auch selbst beim Großmeister um Aufnahme ersuchen. Voraussetzung war, dass der Bewerber dem Herrenstande angehörte - nach Aufnahme des Kaiserpaares nur "an furnemste Damen und solche Cavaliers, die geheimbe Räthe oder wenigstens Cammerherrn seyn" zu verteilen. Auch ausländische Kavaliere wurden zugelassen, ebenso "Damessen".

Abb.: Hubertusmesse in der St. Marienkirche zu Suhlendorf, Niedersachsen mit dem Parforcehorn-Bläsercorps aus Vöhl/Edersee

Eine weitere Bedingung war die Haltung einer Parforcejagd oder zumindest eine große Passion für diese Form der Jagdausübung.

Aus Anlass der Aufnahme Kaiser Karls VI. in den Orden zog der Graf das Regelwerk in sechs Punkten zusammen, ohne jedoch die Wirksamkeit der großen Statuten aufzuheben:

  • die Verehrung des heiligen Hubertus und das tägliche Gebet zu seiner Verehrung,
  • die Bitte an den Heiligen, den Jäger vor Unfällen, namentlich vor dem Biss wütender Hunde zu bewahren,
  • das Gebet für die verstorbenen Mitglieder "bey dem gemeynen Jahr-Tag, welches da ist der andere Tag nach dem Fest S. Huberti",
  • die Sammlung für arme Jäger sowie die "liebe Gemeinschaft und Vertraulichkeit" der Mitglieder.

    Abb.: Restitutionsfest 2004 in der Büchsenmacherstadt Ferlach/Kärnten
    Restitutionsfest in Ferlach
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